VASP-Dienstleistungen unter SRO-Regulierung in der Schweiz
- Corinne Blessing
- 6. März 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 15. Juni
Die Schweizer SRO-Mitgliedschaft – häufig als «VASP-Lizenz» oder «Payment Licence» bezeichnet – bietet Unternehmen, die im Bereich Finanzdienstleistungen, Krypto-Assets oder Zahlungsverkehr tätig sind, einen einfachen und flexiblen Zugang zum regulierten Schweizer Markt. Dieses Modell wurde gezielt auf Agilität ausgerichtet und ermöglicht es Firmen, unter dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG) tätig zu sein – ohne die Anforderungen einer direkten FINMA-Aufsicht.
Gerade für Anbieter virtueller Vermögenswerte und Währungswechselplattformen ist dieses Modell besonders attraktiv. Die SRO-Mitgliedschaft hat sich rasch zu einer der meistgenutzten und effizientesten Regulierungsformen in der Schweiz entwickelt.
Was ist eine Schweizer SRO-Mitgliedschaft?
Eine SRO-Mitgliedschaft bedeutet den formellen Anschluss an eine von der FINMA anerkannte Selbstregulierungsorganisation (SRO), beispielsweise VQF oder SO-FIT. Zwar unterliegen Mitglieder dieser Organisationen einer laufenden Überwachung hinsichtlich der Einhaltung von Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei (GwG) und Terrorismusfinanzierung, jedoch erfolgt keine direkte Aufsicht durch die FINMA selbst. Diese Struktur reduziert die regulatorische Komplexität, ohne die Glaubwürdigkeit des Systems zu beeinträchtigen.
In der Praxis spricht man oft von einer «Krypto-Lizenz» oder «VASP-Lizenz». Hunderte Schweizer Unternehmen nutzen dieses Modell bereits, um Zahlungs- und Kryptodienstleistungen anzubieten – ohne dafür eine vollumfängliche Bank- oder Fintech-Lizenz zu benötigen.
Welche Dienstleistungen können angeboten werden?
Im Rahmen einer SRO-Mitgliedschaft können Unternehmen ein breites Spektrum an Finanz- und Krypto-Dienstleistungen unter Einhaltung des GwG's erbringen. Dazu zählen unter anderem:
Währungswechsel-Dienstleistungen: Umtausch von Fiat-zu-Fiat, Fiat-zu-Krypto und Krypto-zu-Fiat – einschliesslich Betrieb von Geldautomaten (ATMs) und Devisenplattformen (FX-Plattformen) – ohne dass eine Bankenlizenz erforderlich ist. (Vorausgesetzt, es sind keine Finanzinstrumente im Sinne des Finanzmarktrechts involviert.)
Zahlungs- und Geldübermittlungsdienste: Durchführung von nationalen und internationalen Zahlungen, Überweisungen im Namen von Kundinnen und Kunden sowie Ausgabe von elektronischem Geld (E-Geld) und Abwicklung von Zahlungstransaktionen.
Kartendienste (unter gewissen Voraussetzungen): Ausgabe von Debit-, Kredit- und Prepaid-Karten, Beantragung eigener BIN-Nummern (Bank Identification Numbers), Vermittlung zwischen Kunden und kartenherausgebenden oder kartenakzeptierenden Banken sowie Bereitstellung und Betrieb von POS-Terminals (Zahlungsterminals) und NFC-fähigen Geräten.
Kreditvergabe und Finanzierung: Leasingverträge, Unternehmenskredite, Crowdlending-Plattformen sowie Kreditkartenausgabe – jeweils unter Einhaltung regulatorischer Schranken, insbesondere im Bereich des Konsumentenschutzes und des Bankengesetzes.
Handel mit Edelmetallen und Rohstoffen: Erlaubt ist der Handel mit hochreinem Gold, Silber, Platin und Palladium – sowohl im Eigenhandel als auch im Auftrag von Kundschaft.
Verwahrung (Custody) und Wallet-Dienste: Bereitstellung sicherer Verwahrungslösungen für Kryptowährungen über individuell zugewiesene (segregierte) Wallets.
Krypto-Börsen- und Vermittlungsdienste: Betrieb zentralisierter Krypto-Handelsplattformen (Centralised Exchanges, CEX), Ausführung von Krypto-zu-Krypto- und Fiat-zu-Krypto-Transaktionen sowie Angebot von Brokerage-Leistungen und Market-Making (Liquiditätsbereitstellung) (sofern keine Effekten/Finanzinstrumente).
On-/Off-Ramp-Lösungen: Plattformen zur Umwandlung zwischen Fiat-Währungen und Kryptowährungen, nutzbar für Privatkundschaft ebenso wie für institutionelle Kunden.
Krypto-Übertragungsdienste: Unterstützung beim Transfer von Kryptowerten im Auftrag von Kundinnen und Kunden – einschliesslich der Überweisung an Dritte.
Entgegennahme öffentlicher Einlagen: Im Rahmen der regulatorischen Sandbox dürfen bis zu CHF 1 Mio. an Publikumseinlagen gehalten werden; unter bestimmten Bedingungen und klar definierten Anwendungsfällen sind auch höhere Beträge zulässig.
Wie wird man SRO-Mitglied?
Der Weg zur SRO-Mitgliedschaft ist klar strukturiert und dauert in der Regel zwischen zwei und vier Monaten – abhängig von der gewählten SRO und dem Umfang der geplanten Dienstleistungen.
Der erste Schritt besteht in der Gründung einer Schweizer Gesellschaft. Anschliessend wird ein Business Case inklusive Strategie ausgearbeitet. Das Unternehmen muss ein Compliance-Framework definieren, geeignete KYC- und AML-Technologien wählen und eine qualifizierte GwG-Verantwortliche Person benennen (AML-Officer / Compliance Officer). Vor der Einreichung des Antrags bei der SRO ist zudem ein externer AML-Revisor zu ernennen.
Nach Prüfen des Antrags und anschliessender Aufnahme der SRO, kann der operative Betrieb starten. Im Vergleich zu anderen regulatorischen Wegen bietet dieses Modell eine deutlich schnellere und effizientere Markteintrittsstrategie.
Warum eine SRO-Lizenz?
Die Schweizer SRO-Mitgliedschaft vereint regulatorische Konformität mit unternehmerischer Flexibilität. Sie bietet Startups wie auch internationalen Unternehmen die Möglichkeit, mit GwG Vorschriften zu operieren – ohne die Komplexität einer vollständigen prudenziellen Regulierung.
Die Schweiz überzeugt mit einem stabilen, innovationsfreundlichen Umfeld und zählt zu den führenden Krypto-Hubs weltweit. Hinzu kommt ein attraktives Steuersystem – beispielsweise mit einem Unternehmenssteuersatz ab 11.85 % im Kanton Zug.
Für jedes Unternehmen, das Krypto-, Zahlungs- und grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen in einem seriösen Rechtsraum kombinieren möchte, bleibt das Schweizer SRO-Regime eine der pragmatischsten und wirkungsvollsten Optionen.



