Schweizer Transparenzregister 2026: Neue Meldepflichten für Unternehmen und Finanzintermediäre

Seit dem 1. Oktober 2026 ist das neue Schweizer Transparenzregister in Betrieb. Mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) schafft die Schweiz ein zentrales Register zur Erfassung der Personen, die Unternehmen tatsächlich kontrollieren.
Die Neuerung betrifft nicht nur grosse Unternehmensgruppen, sondern auch zahlreiche Schweizer KMU, Holdinggesellschaften und Unternehmensdienstleister. Was müssen betroffene Unternehmen jetzt beachten?
1. Wer muss sich im Transparenzregister eintragen?
Das neue Gesetz verpflichtet zahlreiche Gesellschaften schweizerischen Privatrechts sowie bestimmte ausländische juristische Personen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren und zu melden. Dazu gehören insbesondere:
Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Genossenschaften
Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV), Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF), Kommanditaktiengesellschaften sowie Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
Ausländische juristische Personen mit einem relevanten Bezug zur Schweiz, insbesondere bei einer im Handelsregister eingetragenen Schweizer Zweigniederlassung, bei tatsächlicher Verwaltung in der Schweiz oder bei Eigentum beziehungsweise Erwerb eines Grundstücks in der Schweiz nach den gesetzlichen Voraussetzungen
Schweizer Stiftungen und Vereine fallen nicht unter die Meldepflicht des TJPG. Zudem sieht das Gesetz Ausnahmen vor, insbesondere für börsenkotierte Gesellschaften und bestimmte Tochtergesellschaften.
Als wirtschaftlich berechtigt gelten natürliche Personen, die eine Gesellschaft letztlich kontrollieren, beispielsweise durch eine direkte oder indirekte Beteiligung von mindestens 25 Prozent am Kapital oder an den Stimmrechten oder durch andere Formen der Kontrolle.
Die Unternehmen müssen diese Personen identifizieren, ihre Angaben angemessen überprüfen und dokumentieren.
Wichtig: Das Transparenzregister ist nicht öffentlich zugänglich. Einsicht erhalten nur gesetzlich berechtigte Stellen, darunter bestimmte Behörden, Finanzintermediäre und unterstellte Berater.
2. Welche Angaben müssen gemeldet werden?
Meldepflichtige Unternehmen müssen insbesondere folgende Informationen über ihre wirtschaftlich berechtigten Personen übermitteln:
Name, Vorname und Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit sowie Wohnsitzgemeinde und Wohnsitzstaat
Art und Umfang der ausgeübten Kontrolle
Die Erstmeldung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Monats nach der Handelsregistereintragung. Änderungen der registrierten Angaben müssen innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme gemeldet werden.
Die Verantwortung für die korrekte Meldung liegt beim obersten Mitglied des leitenden Organs. Die Durchführung kann delegiert werden, nicht jedoch die Verantwortung.
3. Übergangsfristen für bestehende Unternehmen
Für Unternehmen, die bereits vor dem 1. Oktober 2026 bestanden, gelten gestaffelte Übergangsfristen, sofern nicht die besondere Zweijahresfrist greift:
31. Dezember 2026: Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revisionspflicht
31. Januar 2027: Andere Gesellschaften mit ordentlicher Revisionspflicht
28. Februar 2027: Aktiengesellschaften ohne Pflicht zur ordentlichen Revision
31. März 2027: Andere Gesellschaften, welche die Voraussetzungen für eine eingeschränkte Revision nicht erfüllen, sowie andere juristische Personen (Art. 51 Abs. 3 lit. d TJPG)
4. Wie erfolgt die Registrierung und Meldung?
Seit dem 1. Oktober 2026 können meldepflichtige Unternehmen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen über die Bundesplattform EasyGov.swiss melden. Dafür sind folgende Schritte erforderlich:
Schritt 1: Persönliches AGOV-Konto erstellen
AGOV ist das Behörden-Login der Schweiz. Die Registrierung erfolgt durch eine natürliche Person: https://www.agov.admin.ch
Schritt 2: Bei EasyGov registrieren und das Unternehmen verknüpfen
Registrieren Sie sich mit Ihrem AGOV-Login auf https://easygov.swiss und verknüpfen Sie Ihr persönliches Benutzerkonto mit der UID des Unternehmens. Dabei wird ein Vollmachtsprozess ausgelöst. Die Validierung dauert in der Regel einige Tage. Ist das Unternehmen bereits mit EasyGov verbunden, kann eine Person mit den entsprechenden Administrationsrechten Ihnen die erforderlichen Berechtigungen erteilen.
Schritt 3: Wirtschaftlich berechtigte Personen melden
Nach erfolgreicher Freischaltung wählen Sie auf EasyGov die Dienstleistung «Schweizerisches Transparenzregister» und übermitteln die erforderlichen Angaben. Prüfen und dokumentieren Sie zuvor die Eigentums- und Kontrollverhältnisse sowie die Identität der zu meldenden Personen.
Die Registrierung bei EasyGov und die Meldung an das Transparenzregister sind kostenlos. Beginnen Sie rechtzeitig mit der Einrichtung des Zugangs, damit die Vollmachtsprüfung Ihre fristgerechte Meldung nicht verzögert.
Weitere Informationen:
Schweizerisches Transparenzregister: https://www.transpareg.admin.ch/de
Offizielle Anleitung zu EasyGov: https://www.transpareg.admin.ch/de/ueber-easygov
5. Was bedeutet das Register für Finanzintermediäre?
Für Finanzintermediäre und unterstellte Berater bietet das Register eine zusätzliche Informationsquelle im Rahmen der Feststellung wirtschaftlich berechtigter Personen.
Die eigenen GwG-Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen. Registerangaben ersetzen weder die risikobasierte Überprüfung noch die erforderliche Dokumentation.
Finanzintermediäre müssen unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem festgestellte Abweichungen zwischen eigenen Erkenntnissen und Registerinformationen melden. Diese Pflicht greift aufgrund der Übergangsregelung erst sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes.



