Die Schlüsselrolle der Geldwäschereibekämpfung, Verhinderung der Terrorismusfinanzierung und Sanktionsdurchsetzung
- Corinne Blessing
- 4. März 2024
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Mai
Finanzinstitute tragen eine zentrale Verantwortung für die Stabilität und Sicherheit des globalen Finanzsystems. Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten regulatorischen Anforderungen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung gemäss dem Geldwäschereigesetz (GwG), der Prävention von Terrorismusfinanzierung sowie der Einhaltung internationaler Sanktionen und Embargos – und unterstreicht die entscheidende Rolle der GwG-Verantwortlichen in diesem Kontext.
Das GwG verpflichtet Finanzintermediäre in der Schweiz zur Identifikation von Vertragspartnern, zur Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten, zur Überwachung von Geschäftsbeziehungen und zur Meldung verdächtiger Aktivitäten. Ziel ist es, zu verhindern, dass unrechtmässig erworbene Vermögenswerte in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf eingeschleust werden. Der typische Geldwäschereiprozess umfasst drei Phasen: Zuerst erfolgt die Platzierung der illegalen Gelder ins Finanzsystem, danach die Schichtung zur Verschleierung ihrer Herkunft, und schliesslich die Integration als scheinbar rechtmässige Vermögenswerte. Typische Verschleierungen finden beispielsweise im Drogen- und Menschenhandel statt.
Die Terrorismusfinanzierung stellt eine besondere Herausforderung dar. Im Unterschied zur Geldwäscherei ist die Herkunft der eingesetzten Gelder nicht zwingend illegal – der Fokus liegt auf deren Verwendung zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten. Dies erschwert die Früherkennung erheblich, da auch scheinbar harmlose Transaktionen missbraucht werden können. Die Methoden zur Verschleierung ähneln oft jenen der Geldwäscherei, weshalb Finanzintermediäre auch hier eine erhöhte Sensibilität und ein risikobasiertes Vorgehen benötigen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Einhaltung von Sanktionen und Embargos. Diese werden von der Schweiz oder internationalen Organisationen wie der UNO oder EU erlassen und können wirtschaftliche, finanzielle oder handelspolitische Einschränkungen beinhalten. Die Pflicht zur Einhaltung umfasst insbesondere die Prüfung von Kunden- und Transaktionsdaten gegen aktuelle Sanktionslisten. Verstösse gegen solche Massnahmen können schwerwiegende rechtliche und reputative Folgen für Institute haben.
Die GwG-Verantwortlichen spielen in all diesen Bereichen eine Schlüsselrolle. Sie stellen sicher, dass regulatorische Anforderungen nicht nur formal erfüllt, sondern effektiv in die operative Praxis umgesetzt werden. Ihre Aufgaben reichen von der Entwicklung interner Richtlinien über die Schulung von Mitarbeitenden bis zur Überwachung und Eskalation potenzieller Risiken.
Die konsequente Umsetzung der Vorgaben im Bereich der Geldwäschereiprävention, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsüberwachung ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch Ausdruck eines proaktiven Engagements für ein stabiles, faires und transparentes Finanzumfeld.



